Konnexitätsprinzip

Konnexitätsprinzip
verfassungsrechtliche und finanzwissenschaftliche Regel, nach der die Kosten für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe ( Finanzierungshoheit) von demjenigen Aufgabenträger zu tragen sind, der über Art und Intensität der Aufgabenerfüllung entscheidet („wer bestellt, bezahlt“).
- Die Anwendung des K. (in der Praxis) ist wegen der nicht kongruenten Aufteilung von  Gesetzgebungskompetenz und  Verwaltungshoheit ( Politikverflechtung) und wegen der Existenz von  Gemeinschaftsaufgaben häufig schwierig und führt zu politischen Auseinandersetzungen zwischen den beteiligten Aufgabenträgern.

Lexikon der Economics. 2013.

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